Steuererklärung

Hier ein Hustensaft, da ein Magenmittel – für Medikamente können im Laufe eines Jahres einige Ausgaben zusammen kommen. Gut zu wissen, dass Sie auch die Kosten für rezeptfreie Arzneimittel ab einer bestimmten Grenze als „Außergewöhnliche Belastungen“ in Ihrer Steuererklärung geltend machen können. Wichtig: Bewahren Sie dazu die Quittungen aus Ihrer Apotheke und den Nachweis der medizinischen Notwendigkeit für das Finanzamt auf. Die medizinische Notwendigkeit kann z.B. durch das Grüne Rezept vom Arzt belegt werden. Besitzen Sie nicht mehr alle Zahlungsnachweise, kann Ihnen Ihre Stammapotheke in der Regel weiterhelfen, wenn dort z.B. per Kundenkarte alle Ausgaben registriert sind.

Quelle: http://bit.ly/2pEQwyY