Kühlpflicht

Einige Medikamente gehören in den Kühlschrank. Werden sie zu warm gelagert, können sie ihre Wirksamkeit verlieren. Dies betrifft Arzneien wie Insulin, verschiedene Impfstoffe oder einige Glaukom-Augentropfen. Besonders heikel: Der Verlust an Wirkung macht sich nicht direkt, sondern erst langfristig bemerkbar. Ob ein Medikament gekühlt werden muss, steht auf der Packung. Bitte bewahren Sie kühlpflichtige Medikamente daher immer im Kühlschrank auf – ideal ist eine Temperatur zwischen 2 und 8 Grad. Wie Sie Ihre Medikamente sicher lagern, erfahren Sie bei uns – in Ihrer Apotheke.

Quelle: http://bit.ly/1TdpvMq