Gesundheitsausgaben

Waren Sie im vergangenen Jahr zur Kur, die aus medizinischen Gründen notwendig war? Oder mussten Sie etwa ein Hörgerät, eine neue Brille oder eine Krone beim Zahnarzt bezahlen? Diese und viele weitere Kosten können Sie in manchen Fällen als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen. Darunter fallen im Einzelfall auch Zuzahlungen bei rezeptpflichtigen Medikamenten sowie Ausgaben für die Selbstmedikation.

Für einige Patienten kann es sich daher lohnen, Quittungen zu sammeln und ihre Ausgaben bei der Steuererklärung aufzuführen.

Wenn Sie Stammkunde mit Kundenkarte sind, fragen Sie auch gerne bei uns in der Apotheke nach, ob wir Ihnen eine Sammelquittung für alle Arzneimittelausgaben im Jahr 2021 ausstellen können!

Quelle: https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/arbeitnehmerinnenveranlagung/was-ka...