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Sie helfen Geflüchteten aus der Ukraine? Dann ist diese Information vielleicht interessant für Sie: Registrierte Geflüchtete aus der Ukraine müssen beim Einlösen von rosa Rezepten derzeit keine Zuzahlungen für verschriebene Arzneimittel leisten.

Das gilt grundsätzlich für die ersten 18 Monate Aufenthalt in Deutschland.

Aber Achtung: Wenn die registrierten Ukrainerinnen und Ukrainer ab Juni mit einer elektronischen Gesundheitskarte ausgestattet werden, wie von der Politik angekündigt, wird sich ihr Krankenversicherungsanspruch ändern; aber gleichzeitig könnte damit auch die Zuzahlungsregelung angepasst werden.

Quelle: https://www.abda.de/aktuelles-und-presse/pressemitteilungen/detail/geflu...